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Schnellere Hilfe beim Unfall mit ausländischen Fahrzeugen
Bei einem Unfall mit einem ausländischen Autofahrer können die Opfer jetzt noch schneller zu ihrem Schadensersatz kommen. Möglich wird das durch eine neue Datenbank, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf der Internetseite www.versicherung-und-verkehr.de eingerichtet hat. Abhängig von der Unfallkonstellation werden Autofahrer von der Datenbank zum richtigen Ansprechpartner geführt. Die können nämlich sehr unterschiedlich ausfallen, je nachdem, wo der Unfall erfolgt ist.

So müssen sich Autofahrer, die in Deutschland einen Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug haben, an das Deutsche Büro Grüne Karte wenden. Wer per Internet die neue Datenbank nutzt, kann den zuständigen Schadensregulierer in Deutschland sofort abfragen. Den Versicherer des ausländischen Gastes kann man der Grünen Karte entnehmen. Sinnvoll ist es, sich bei solchen Unfällen vom Fahrer die Durchschrift der Grünen Versicherungskarte oder die rosarote Grenzversicherungspolice für das Fahrzeug aushändigen zu lassen. Dabei sollte man darauf achten, ob das Kennzeichen in den Versicherungspapieren auch mit dem am Fahrzeug übereinstimmt. Aufpassen muss das Unfallopfer auch, wenn es von einem Fahrzeug mit Anhänger geschädigt wird. Hier muss sowohl die Versicherung des Zugfahrzeugs als auch die des Anhängers festgestellt werden.

Die Grüne Versicherungskarte ist jedoch nicht mehr für alle Herkunftsländer vorgeschrieben. So genügt bei Fahrzeugen aus der Europäischen Union das Kennzeichen als Nachweis des Versicherungsschutzes. Wer nur ein Kennzeichen des ausländischen Unfallgegners hat, der muss notgedrungen wieder zum Hörer greifen. Sinnvoll ist dann ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer unter 0180-25 0 26. An ihn kann man sich auch wenden, wenn man im Ausland einen Unfall erleidet. Auch in diesem Fall kann der Schaden bequem in der Heimat reguliert werden. Denn jeder Autoversicherer, der dem Grüne Karte-System angehört, muss in Deutschland ein Korrespondenzbüro betreiben. Mit der Regulierung des Schadens darf sich dieses Büro nicht ewig Zeit lassen. Bei einem Auslandsunfall darf die Bearbeitungszeit durch den Regulierungsbeauftragten drei Monate nicht überschreiten. Reagiert er in dieser Zeit nicht oder nicht angemessen, kann sich der Geschädigte stattdessen an die nationale Entschädigungsstelle wenden. In Deutschland ist dies der Verein Verkehrsopferhilfe, der unter der Telefonnummer 030 20 20 5858 zu erreichen ist.

Bei größeren Schäden im Ausland oder durch einen ausländischen Autofahrer in Deutschland empfiehlt es sich, einen Verkehrsanwalt mit der Regulierung des Schadens zu beauftragen. Bei Unfällen in Deutschland werden die Rechtsanwaltskosten vom gegnerischen Versicherer bezahlt. Bei Unfällen im Ausland muss man jedoch damit rechnen, auf den Anwaltskosten sitzen zu bleiben, wenn keine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde. Grund: Es gilt immer das Recht des Unfallortes und das fällt hinsichtlich des Schadensersatzes im Ausland oft deutlich schlechter aus. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, sollte eine Auslandsschadensschutz-Police für rund 25 Euro pro Jahr kaufen. Dann wird wieder wie in der Heimat entschädigt. Uwe Schmidt-Kasparek

 
 

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Ein steiniger Weg - Setzen 6
Kaum legten sich die Rauchwolken über HYMER Frankreich etwas, schickte sich der nächste in der Caravaning-Branche an "sich in der Insolvenz neu zu organisieren". Auf gut Deutsch, man ist pleite und will sich sanieren, allerdings auf wessen Kosten bleibt dabei noch offen. Man ruft nach neuem Geld, sucht den Investor seines Glücks (zum wievielten Mal schon?) und klopft sich dabei auf die Schulter, stellt fest, dass man doch eigentlich gut war. So zuletzt geschehen bei Westfalia. Der Grund, der in der Regel immer angeführt wird, ist u.a. immer die dramatisch sich verschlechternde Marktsituation. Und gilt das für alle?
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