In der Badehose und im Bikini lässt sich ein Autoschlüssel schwer verstauen. Wer ihn beim Tummeln im Meer deshalb unbeobachtet am Strand zurücklässt, handelt möglicherweise grob fahrlässig und riskiert bei einem Diebstahl unter Umständen seinen Versicherungsschutz. Ob es tatsächlich soweit kommt, muss im Einzelfall ein Gericht entscheiden.
Um kein Risiko einzugehen, können die Badelustigen gegebenenfalls eine andere Person bitten, auf den Schlüssel aufzupassen. Wird er dennoch gestohlen, führt der erste Weg in die Fachwerkstatt, um dort den Schlüssel sperren zu lassen. Bei Autos ohne elektronische Wegfahrsperre kommt der Fahrer um einen sofortigen Austausch der Schlösser nicht herum.
In bestimmten Urlaubsregionen besteht eine erhöhte Diebstahlgefahr. Deshalb ist es empfehlenswert, das Fahrzeug stets abzuschließen, selbst wenn der Pkw nur kurz verlassen wird wie beispielsweise an einer Tankstelle. Auch Fenster und Kofferraum sind zu verriegeln. An Raststätten verschließt man am besten die Türen von innen, um nicht Opfer des sogenannten Carjacking (Fahrzeugraub unter Androhung von Gewalt) zu werden.
Wertgegenstände, ein mobiles Navigationssystem, Papiere und Gepäck sollten nicht sichtbar im Auto zurückgelassen werden, da sie Diebe anlocken. Für alle Fälle empfiehlt es sich, im Vorfeld der Reise Kopien von den Fahrzeugpapieren anzufertigen und getrennt von den Originalen außerhalb des Autos aufzubewahren. In der Nacht wird das Fahrzeug am besten auf einem bewachten oder beleuchteten Parkplatz abgestellt; dunkle und unbelebte Straßen sind nicht geeignet.
Kommt es allen Vorsichtsmaßnahmen zum Trotz im Ausland zu einem Diebstahl, muss sofort die örtliche Polizei informiert werden. Auch die deutschen Ordnungshüter sind schnellstmöglich zu benachrichtigen. Nur so ist eine internationale Fahndung gewährleistet. Vorsichtshalber sind Namen und Adressen von Zeugen zu notieren.
Wer sein Auto gegen Diebstahl versichert hat, muss die Versicherung unverzüglich informieren; die Nummer des Ansprechpartners speichert man daher am besten schon vor dem Urlaub im Handy. Der Versicherung müssen dann der Kfz-Brief, die Diebstahlanzeige der Polizei, der Fahrzeugschein und alle Schlüssel des Fahrzeugs vorgelegt werden. Selbst wenn das gestohlene Auto wieder auftaucht, bleibt ungewiss, ob man es jemals wiedersieht. Nach Angaben der Deutschen Versicherer (GDV) ist die Rückführung aus dem Ausland häufig mühselig bis unmöglich, da die Herausgabe im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens betrieben werden muss. Ganz schlechte Karten hat der Besitzer, wenn im Ausland das Recht des gutgläubigen Erwerbs gilt: Wer nämlich im guten Glauben ein gestohlenes Auto kauft, dem kann es im Nachhinein nicht mehr weggenommen werden (www.versicherung-und-verkehr.de).
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Kaum legten sich die Rauchwolken über HYMER Frankreich etwas,
schickte sich der nächste in der Caravaning-Branche an "sich in der
Insolvenz neu
zu organisieren". Auf gut Deutsch, man ist pleite und will sich
sanieren, allerdings auf wessen Kosten bleibt dabei noch offen. Man
ruft nach neuem Geld, sucht den Investor seines Glücks (zum wievielten
Mal schon?) und klopft sich dabei auf die Schulter, stellt
fest, dass man doch eigentlich gut war. So zuletzt geschehen bei
Westfalia. Der Grund, der in der Regel immer angeführt wird, ist u.a.
immer
die dramatisch sich verschlechternde Marktsituation. Und gilt das für
alle?
[
weiter …]