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Mobiler Urlaub: Welcher Führerschein für welches Land? |
Ob grau, rosa oder im Scheckkartenformat: Der deutsche Führerschein hat viele Gesichter. Alle Varianten besitzen im EU-Ausland ihre Gültigkeit. Das gilt selbst für die Fahrerlaubnis der ehemaligen DDR. Allerdings kann es passieren, dass die Polizei einiger EU-Staaten bei Kontrollen die EU-Führerscheinkarte verlangt. Fehlt sie, wird oft ein Bußgeld erhoben. Zu unrecht, denn dabei ist die Rechtslage eindeutig.
Nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, die von ihnen ausgestellte Fahrerlaubnis gegenseitig anzuerkennen. Freundlich und guten Gewissens kann dies daher dem Ordnungshüter erklärt werden. Um Missverständnisse zu vermeiden, kann die EU-Entscheidung im Handgepäck mitgenommen werden, am besten in Deutsch und der jeweiligen Landessprache. Erhältlich ist das Dokument bei vielen Verbraucherzentralen, Versicherungen oder auf der Internet-Seite des ADAC (www.adac.de).
Außerhalb Europas hängt die Gültigkeit der alten Führerscheine von den jeweiligen diplomatischen Vereinbarungen ab. In den USA wird die deutsche und die EU-Fahrerlaubnis rein rechtlich lediglich geduldet. Gar nicht anerkannt wird in den USA der DDR-Führerschein. Um Ärger bei Kontrollen oder beim Mieten eines Wagens zu vermeiden, kann man bei der Führerscheinstelle einen deutschen internationalen Führerschein beantragen. Voraussetzung dafür ist allerdings ein gültiger EU-Führerschein im Scheckkartenformat. Denn die Behörden sind verpflichtet, die Ausstellung des internationalen Führerscheins im zentralen Flensburger Verkehrsregister zu speichern. Dafür wird allerdings eine mit dem EU-Führerschein zugeteilte Führscheinscheinnummer einer EU-Fahrerlaubnis nötig. Wichtig: Internationale Führerscheine gelten im Inland nicht als gültige Fahrausweise.
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