|
Mobiler Urlaub: Autopannen im Urlaub (Teil 12) |
Bei Autopannen gelten manchmal im Ausland andere Regeln als in Deutschland. Wenn beispielsweise ein Fahrzeug in Österreich liegen bleibt, darf nicht die Warnblinkanlage eingeschaltet werden. Beim Abschleppen ist am Zugfahrzeug während des Abschleppvorgangs auch tagsüber Abblendlicht vorgeschrieben. Zudem gilt dort eine Warnwestenpflicht, ebenso wie in Spanien und Portugal. Die richtige Weste ist am europäischen Kontrollzeichen EN 471 zu erkennen. In der Schweiz darf beim Abschleppen höchstens 40 km/h gefahren werden. Italien verbietet das private Abschleppen auf Autobahnen generell.
Wie in Deutschland, so ist auch das Aufstellen eines Warndreieckes im Ausland Pflicht. Es sollte daher nicht unter dem Gepäck im Kofferraum liegen, sondern am besten unter dem Beifahrersitz seinen Platz finden. So ist es im Notfall direkt griff- und einsatzbereit. Auch Ersatzglühbirnen für Scheinwerfer und Heckleuchten gehören ins Handschuhfach. Außerdem kostet das Fahren mit defekten Beleuchtungseinrichtungen rund 20 Euro. In Spanien ist es sogar Pflicht, einen vollständigen Satz Reservebirnen mitzuführen.
Wenn die Landessprache nicht beherrscht wird, ist es ratsam, sich einen kleinen Sprachführer zuzulegen, um wenigstens nach der nächsten Telefonzelle oder Polizeistation um Rat fragen zu können. Für weitere Hilfe bei Autopannen im europäischen Ausland bietet unter anderen der TÜV Rheinland verschiedene Schutzbriefe für Europa ab 30 Euro pro Jahr an. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) offeriert ab 39 Euro pro Jahr den "Europa Schutzbrief plus". Diese Angebote enthalten unter anderem Pannenhilfe, Abschleppen und Bergung des Autos nach einem Unfall.
Um den Dienst nutzen zu können, müssen Sie Mitglied bei procaravaning.de sein. Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich kostenlos. AkoComment © 2004 by Arthur Konze mamboportal.com All right reserved |