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Mobiler Urlaub: Alle wichtigen Dokumente an Bord?
Kopien der wichtigsten Ausweispapiere helfen bestohlenen Urlaubern, Ersatz zu beschaffen. Sie sind dafür getrennt vom Original mit auf Reisen zu nehmen. Neben Pass und Führerschein gehört auch der internationale Kfz-Versicherungsnachweis, die sogenannte "Grüne Karte", zu den Schriftstücken, die zuvor kopiert werden sollten.

Die grüne Versicherungskarte wird seit 1. Januar in einem neuen Erscheinungsbild ausgeben, unter anderem gibt es sie nun auch im DIN-A4-Format. Ihre Funktion hat sich jedoch nicht geändert, sie dient weiterhin als Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung. Bei Unfällen im Ausland erleichtert sie damit die Schadensregulierung. In vielen Nicht-EU-Staaten müssen Reisende die "Grüne Karte" mitführen. So verlangen laut ADAC Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Serbien, Ukraine und Weißrussland den Nachweis. Auch in Russland herrscht seit Jahresbeginn die Karten-Pflicht. Für die Einreise in EU-Staaten ist der Nachweis dagegen nicht zwingend erforderlich, aber von Vorteil. Denn er enthält Angaben zur Schadensabwicklung und die Telefonnummern der "Grüne Karte"-Büros.

Für Grenzübertritte innerhalb der EU reicht ein Personalausweis. Auch in beliebte Urlaubsländer außerhalb der EU wie beispielsweise in die Türkei gelangt man oftmals mit dem "Perso". In Serbien wird dagegen seit April ein Reisepass zur Einreise erforderlich. Häufig sind auch Kinder nicht von der Passpflicht ausgenommen; Bulgarien und die baltischen Staaten verlangen bei der Einreise einen Kinderausweis oder Kinderreisepass. Bei allen Ausweisdokumenten ist auf deren Gültigkeit zu achten - und darauf, dass diese auch nicht während des Auslandsaufenthalts abläuft. Für die Durchreise oder den Aufenthalt in bestimmten Staaten wird zudem ein Visum benötigt.

Übrigens: Ein deutsches Auto in einem EU-Land benötigt das D-Schild am Auto nicht mehr, wenn das Fahrzeug ein Euro-Kennzeichen aufweist. Die darin integrierten Nationalitätszeichen gelten europaweit als Kennzeichen des Zulassungsstaates. Bei Reisen außerhalb der EU muss allerdings nach wie vor ein großes D-Schild im Format 11,5 Zentimeter mal 17,5 Zentimeter am Fahrzeug mitgeführt werden. Lediglich in der Schweiz wird das kleine "D" im Euro-Kennzeichen akzeptiert.

 
 

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Unser Kommentar

Ein steiniger Weg - Setzen 6
Kaum legten sich die Rauchwolken über HYMER Frankreich etwas, schickte sich der nächste in der Caravaning-Branche an "sich in der Insolvenz neu zu organisieren". Auf gut Deutsch, man ist pleite und will sich sanieren, allerdings auf wessen Kosten bleibt dabei noch offen. Man ruft nach neuem Geld, sucht den Investor seines Glücks (zum wievielten Mal schon?) und klopft sich dabei auf die Schulter, stellt fest, dass man doch eigentlich gut war. So zuletzt geschehen bei Westfalia. Der Grund, der in der Regel immer angeführt wird, ist u.a. immer die dramatisch sich verschlechternde Marktsituation. Und gilt das für alle?
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