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Mobiler Urlaub: ?Erleuchtet? auf Reisen gehen |
Strafzettel und Bußgelder im Ausland vermiesen die Urlaubsstimmung und belasten das Budget. Um Strafen zu entgehen, sollten vor der Autofahrt im Urlaubsland die jeweiligen Straßenverkehrsregeln bekannt sein. Während in Deutschland beispielsweise die Fahrt mit Tagfahrlicht lediglich empfohlen wird, muss das Licht in anderen europäischen Ländern ganzjährig auch am Tage angeschaltet sein.
Eine ganzjährige Lichtpflicht gibt es beispielsweise seit Jahresbeginn 2009 in der Slowakei, die tagsüber bisher nur in den Wintermonaten auf eingeschaltetes Licht bestanden hat. Darüber hinaus heißt es "Licht an" in Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Kroatien, Litauen, Lettland, Mazedonien, Norwegen, Polen, Schweden, Slowenien und Tschechien. Bei einem Verstoß drohen Bußgelder bis zu 200 Euro. Die Schweiz und Frankreich empfehlen nach deutschem Beispiel eine eingeschaltete Beleuchtung während der Fahrt, verzichten allerdings auf eine gesetzliche Pflicht.
Auch bei einem Stau sind die Regeln der einzelnen Länder zu berücksichtigen. In Luxemburg beispielsweise müssen bei einem Stau in einem Tunnel unter anderem fünf Meter Sicherheitsabstand zum Vordermann eingehalten werden, generell an einem Stauende muss die Warnblinkanlage als Warnung für den nachfolgenden Verkehr eingeschaltet werden. Ansonsten drohen Bußgelder zwischen rund 25 Euro und 145 Euro. Genügend Platz für die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen sollte in allen Ländern gelassen werden.
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