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Umfrage: Länder erschweren Kfz-Ummeldung |
Kfz-Kennzeichen können künftig bei einem Umzug innerhalb eines Bundeslandes behalten werden. Dies besagt zumindest die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung mit der Ausnahmereglung im Paragraph 47. Einzige Voraussetzung ist, dass dies die Straßen- und Zulassungsbehörden genehmigen. Doch daran scheitert es laut einer Umfrage des Automobilclubs von Deutschland (AvD) unter den zuständigen Landesministerien.
Hessen hat als einziges Bundesland konkrete Pläne zur landesweiten Umsetzung. Ab Februar 2009 soll man das Kennzeichen auch bei einem Umzug innerhalb des Landes behalten können. Schleswig-Holstein berät ebenfalls über eine landesweite Einführung.
Baden-Württemberg und Niedersachsen testen ein entsprechendes System bereits seit dem 1. September. Allerdings beschränkt es sich auf einzelne Regionen, über eine Ausweitung ist nichts bekannt. Ähnliche Pilotprojekte starten demnächst auch Rheinland-Pfalz und Bayern in bestimmten Kreisen.
Während Thüringen und Brandenburg ebenfalls über eine Einführung oder Erprobung nachdenken, wollen die übrigen Bundesländer auf die Kennzeichen-Mitnahme verzichten. Nordrhein-Westfalen argumentiert laut AvD mit der erfolgreichen bisherigen Regelung. Das neue System erschwere dagegen die Feststellung des Fahrzeughalters. Sachsen-Anhalt vermutet dagegen, dass das neue System zur Verwirrung bei den Bürgern führe; Mecklenburg-Vorpommern fürchtet die hohen Kosten durch eine Umstellung.
Auf eine schnelle, bundesweit einheitliche Regelung kann der Fahrzeughalter nicht hoffen. Die Positionen scheinen gerade in Zeiten leerer Kommunalkassen verhärtet, der direkte Nutzen bleibt ebenfalls fraglich. Denn man spart zwar die 30 Euro für neue Kennzeichen, dennoch wird der Gang zur Behörde und eine Ummeldung nötig. Und ein weiterer Nachteil: Bei der Fahrt durch die neue Heimat mit alten Kfz-Kennzeichen bleibt man immer der Fremde.
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