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Rechtskonferenz zur Halterhaftung: Europäische Zusammenarbeit nötig
Verkehrssünden im europäischen Ausland können teuer sein. Und sie führen immer wieder zu rechtlichen Diskussionen, da zahlreiche Länder die Halter zur Verantwortung ziehen, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Deutsche Experten haben verfassungsrechtliche Bedenken, wie auf der ADAC-Rechtskonferenz zur Halterhaftung in Berlin deutlich wurde.

Die Rechtslage in Europa sei unterschiedlich, erläutert der Leiter der Abteilung internationales Recht beim ADAC, Michael Nissen. In zwölf europäischen Ländern werden im Zweifelsfall immer die Halter zur Verantwortung gezogen, Deutschland hält mit sieben weiteren EU-Staaten an der Fahrerhaftung fest. Werden etwa in der Schweiz Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen gern sofort und in bar abkassiert, machen andere Staaten wie Frankreich, Holland oder Österreich im Zuge der grenzüberschreitenden Verfolgung die Halter haftbar. Diese müssen selbst bei einer Nichtschuld zahlen.

Vor dem Hintergrund der anvisierten Halbierung der Verkehrstotenzahlen in Europa sind Sanktionen gegen Verkehrssünder als erzieherische Maßnahmen auch aus Sicht des ADAC und des Bundesjustizministeriums unabdingbar. Strafrechtlich jedoch sind sie europaweit umstritten. Eine Strafe ohne Schuld kann es nach deutschem Recht nicht geben. Zudem müssten Regeln, wie die Erstellung eines Bußgeld-Bescheides in der Landessprache des Empfängers und eine Rechtsbelehrung mit Einräumung des Widerspruchsrechts gewährleistet werden, so Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auf der Konferenz. Sie will einen neuen Gesetzentwurf für die grenzübergreifende Verfolgung von Verkehrsverstößen in der nächsten Legislaturperiode vorlegen.

Für die Halterhaftung sprechen vor allem finanzielle und organisatorische Gründe. Wo die Ermittlung des Fahrers keinen Erfolg hat, muss der Halter zahlen. In Österreich koste die Nichtbekanntgabe des Fahrers mehrere Hundert, in Spanien bis zu 600 Euro, so Hugo Hauptfleisch vom Automobilclub ÖAMTC. Auch die Niederlande erzielten mit der Durchsetzung der Halterhaftung große Erfolge bei der Zahlung, erläutert Jeltsje Hemminga vom zentralen Inkassobüro der Niederlande (CJIB). Über 85 Prozent der Bußgelder gingen in den ersten acht Wochen nach Verstoß ein, die Vollstreckungsquote sei in 18 Jahren von 30 Prozent auf 95 Prozent gestiegen. Ohne Eintragung in ein Zentralregister erzielen die finanziellen Sanktionen also damit durchaus erzieherische Erfolge.

Polizeioberrat Bernd Heller von der europäischen Polizeiorganisation TISPOL (European Traffic Police Network) warnte in seiner Stellungnahme vor einer Bagatellisierung von Verkehrsdelikten. Die grenzüberschreitenden Verfolgungen von Verkehrsdelikten sei eine kostenintensive Maßnahme. Wichtig seien über die Gesetzgebung hinaus präventive Maßnahmen durch innereuropäische Zusammenarbeit der Behörden, koordinierte Kontrollaktionen, Verkehrsüberwachung und themenbezogene Öffentlichkeitsarbeit. Renate Freiling/mid

 
 

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Unser Kommentar

Ein steiniger Weg - Setzen 6
Kaum legten sich die Rauchwolken über HYMER Frankreich etwas, schickte sich der nächste in der Caravaning-Branche an "sich in der Insolvenz neu zu organisieren". Auf gut Deutsch, man ist pleite und will sich sanieren, allerdings auf wessen Kosten bleibt dabei noch offen. Man ruft nach neuem Geld, sucht den Investor seines Glücks (zum wievielten Mal schon?) und klopft sich dabei auf die Schulter, stellt fest, dass man doch eigentlich gut war. So zuletzt geschehen bei Westfalia. Der Grund, der in der Regel immer angeführt wird, ist u.a. immer die dramatisch sich verschlechternde Marktsituation. Und gilt das für alle?
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