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Recht: Wohnmobil keine Zweitwohnung
Ein Wohnmobil ist keine Zweitwohnung. Wenn Angestellte während der Arbeitswoche in einem Wohnmobil wohnen, können sie daher bei der Steuer keine Werbungskosten nach den Grundsätzen einer doppelten Haushaltsführung geltend machen. So hat laut ARAG das Finanzgericht Rheinland Pfalz entschieden. Die erforderliche Aufsplittung der normalerweise einheitlichen Haushaltsführung sei in einem solchen Fall nicht gegeben (FG Rheinland Pfalz, Az.: 2 K 1238/08).

 
 

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Unser Kommentar

Ein steiniger Weg - Setzen 6
Kaum legten sich die Rauchwolken über HYMER Frankreich etwas, schickte sich der nächste in der Caravaning-Branche an "sich in der Insolvenz neu zu organisieren". Auf gut Deutsch, man ist pleite und will sich sanieren, allerdings auf wessen Kosten bleibt dabei noch offen. Man ruft nach neuem Geld, sucht den Investor seines Glücks (zum wievielten Mal schon?) und klopft sich dabei auf die Schulter, stellt fest, dass man doch eigentlich gut war. So zuletzt geschehen bei Westfalia. Der Grund, der in der Regel immer angeführt wird, ist u.a. immer die dramatisch sich verschlechternde Marktsituation. Und gilt das für alle?
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