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Recht: Vor Gericht ist Schweigen Gold
Autofahrer sollten als Beschuldigte vor Gericht in vielen Fällen von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Und das bis zur letzten Minute der Verhandlung. Diese Erfahrung musste ein Betroffener machen, der wegen eines Straßenverkehrsdelikts vor dem Amtsrichter stand. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob er überhaupt gefahren war.

Während der gesamten Verhandlung schwieg der Beschuldigte. Erst am Ende machte er von seinem Recht auf das Schlusswort Gebrauch und bat darum, von der Verhängung eines Fahrverbots wegen besonderer persönlicher Härte abzusehen. Das wertete der erkennende Richter praktisch als Eingeständnis der Schuld und verurteilte ihn entsprechend.

Das ging dem Oberlandesgericht im anschließenden Rechtsmittelverfahrens zu weit. Der Amtsrichter habe völlig außer Betracht gelassen, dass der Angeklagte ohne eigene Anerkenntnis der Schuld möglicherweise mit einem negativen Urteil rechnete und deshalb vorsorglich um Gnade bat. Die Angelegenheit muss deshalb insgesamt noch einmal neu aufgerollt werden. (OLG Brandenburg, Az: 2 Ss (Owi) 2 B /08). Michael Winterscheidt/mid

 
 

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