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Recht: Unfallopfer dürfen sich auf Sachverständigen verlassen
Opfer von Verkehrsunfällen können sich bei der Bezifferung des Auto-Restwertes auf das Urteil eines Sachverständigen verlassen und den Pkw zu dem ermittelten Schrottwert veräußern. Das hat das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung bekräftigt.

Im entschiedenen Fall waren sich der Geschädigte und die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers einig, dass der Schaden in vollem Umfang zu ersetzen war. Nur bei der Bewertung des Restwertes trat Streit auf. Die Versicherung warf der anderen Seite vor, bei der Überprüfung des Internets hätten spezielle Restwertaufkäufer ermittelt werden können, die erheblich mehr für das beschädigte Auto gezahlt hätten als auf Basis des Sachverständigengutachtens erzielt worden war.

Dies würde nach Ansicht der Versicherung die Schadensminderungspflicht verletzen, was wiederum zur Minderung des Anspruchs führen würde. Das Gericht war jedoch anderer Meinung: Wer sorgfältig einen Sachverständigen auswählt, darf sich auf dessen Kostenschätzung verlassen. Der Geschädigte muss nicht hinterfragen, ob bei der Bewertung Alternativen berücksichtigt wurden, erst recht nicht hinsichtlich der Einbeziehung eines Sondermarktes im Internet, dessen Einzelheiten normalerweise nicht geläufig sind (Thüringer OLG, Az.: 4 U 770/06, SVR 2008). Michael Winterscheidt/mid

 
 

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Unser Kommentar

Ein steiniger Weg - Setzen 6
Kaum legten sich die Rauchwolken über HYMER Frankreich etwas, schickte sich der nächste in der Caravaning-Branche an "sich in der Insolvenz neu zu organisieren". Auf gut Deutsch, man ist pleite und will sich sanieren, allerdings auf wessen Kosten bleibt dabei noch offen. Man ruft nach neuem Geld, sucht den Investor seines Glücks (zum wievielten Mal schon?) und klopft sich dabei auf die Schulter, stellt fest, dass man doch eigentlich gut war. So zuletzt geschehen bei Westfalia. Der Grund, der in der Regel immer angeführt wird, ist u.a. immer die dramatisch sich verschlechternde Marktsituation. Und gilt das für alle?
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