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Recht: Stadt darf geparkte Fahrräder nicht entfernen
DVR
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Abgestellte Fahrräder dürfen von Kommunen nicht aus optischen Gründen entfernt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Göttingen entschieden. Geklagt hatte ein Radler, dessen abgeschlossener Drahtesel von der Stadt vom Bahnhofsvorplatz entfernt worden war. Auch wenn es sich dabei um eine Rostlaube gehandelt hätte: Das Parken auf öffentlichen Flächen für den Fußgängerverkehr ist grundsätzlich erlaubt. Einschränkungen gibt es laut dem Fahrradclub ADFC nur bei Behinderungen oder Belästigungen (OVG Göttingen, Az.: 1 A 274/05).

 
 

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Unser Kommentar

Ein steiniger Weg - Setzen 6
Kaum legten sich die Rauchwolken über HYMER Frankreich etwas, schickte sich der nächste in der Caravaning-Branche an "sich in der Insolvenz neu zu organisieren". Auf gut Deutsch, man ist pleite und will sich sanieren, allerdings auf wessen Kosten bleibt dabei noch offen. Man ruft nach neuem Geld, sucht den Investor seines Glücks (zum wievielten Mal schon?) und klopft sich dabei auf die Schulter, stellt fest, dass man doch eigentlich gut war. So zuletzt geschehen bei Westfalia. Der Grund, der in der Regel immer angeführt wird, ist u.a. immer die dramatisch sich verschlechternde Marktsituation. Und gilt das für alle?
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