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Recht: Lange Standzeit ist kein Mangel
Eine lange Standzeit stellt beim Kauf eines Gebrauchtwagens nicht automatisch einen Mangel dar. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag kommt für den Käufer nur in Frage, wenn standzeitbedingte Schäden wie Rost vorliegen. Das hat der Bundesgerichtshof nun entschieden. Prinzipiell kann ein Fahrzeug nach Ansicht der Richter bei fachmännischer Einlagerung sogar in einem besseren Zustand sein als ein gleichaltriges Fahrzeug ohne Standzeit (BGH, VIII ZR 34/08).

 
 

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Unser Kommentar

Ein steiniger Weg - Setzen 6
Kaum legten sich die Rauchwolken über HYMER Frankreich etwas, schickte sich der nächste in der Caravaning-Branche an "sich in der Insolvenz neu zu organisieren". Auf gut Deutsch, man ist pleite und will sich sanieren, allerdings auf wessen Kosten bleibt dabei noch offen. Man ruft nach neuem Geld, sucht den Investor seines Glücks (zum wievielten Mal schon?) und klopft sich dabei auf die Schulter, stellt fest, dass man doch eigentlich gut war. So zuletzt geschehen bei Westfalia. Der Grund, der in der Regel immer angeführt wird, ist u.a. immer die dramatisch sich verschlechternde Marktsituation. Und gilt das für alle?
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