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Recht: In Österreich gilt Lenkerauskunft
Wer in Österreich zu schnell unterwegs ist, sollte eine Besonderheit des dortigen Rechts beachten: Bei Geschwindigkeitsübertretungen muss der Fahrzeughalter angeben, wer zum Tatzeitpunkt tatsächlich gefahren ist. Während in Deutschland in einem solchen Fall ein Auskunftweigerungsrecht besteht, kostet dies im Nachbarstaat bis zu 5 000 Euro Strafe. Und um das Bezahlen des Knöllchens kommt der Halter nach Angaben der Anwaltsvereinigung Geneva Group International (GGI) trotzdem nicht herum. Denn in Österreich gilt Halterhaftung, das heißt, der Fahrer haftet für das Geschwindigkeitsdelikt, unabhängig davon, wer gefahren ist.

Ebenfalls anders als in Deutschland gilt, dass man sich bei Strafen in Österreich bis zu einer Höhe von 365 Euro nicht zu den Vorwürfen äußern kann, sondern nur eine Zahlungsaufforderung erhält. Es kann zwar Einspruch eingelegt werden, doch wird diese abgelehnt, muss der beschuldigte Verkehrssünder zusätzlich zur Geldstrafe auch noch Teile der Verfahrenskosten bezahlen.

 
 

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Unser Kommentar

Ein steiniger Weg - Setzen 6
Kaum legten sich die Rauchwolken über HYMER Frankreich etwas, schickte sich der nächste in der Caravaning-Branche an "sich in der Insolvenz neu zu organisieren". Auf gut Deutsch, man ist pleite und will sich sanieren, allerdings auf wessen Kosten bleibt dabei noch offen. Man ruft nach neuem Geld, sucht den Investor seines Glücks (zum wievielten Mal schon?) und klopft sich dabei auf die Schulter, stellt fest, dass man doch eigentlich gut war. So zuletzt geschehen bei Westfalia. Der Grund, der in der Regel immer angeführt wird, ist u.a. immer die dramatisch sich verschlechternde Marktsituation. Und gilt das für alle?
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