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Recht: In Österreich gilt Lenkerauskunft |
Wer in Österreich zu schnell unterwegs ist, sollte eine Besonderheit des dortigen Rechts beachten: Bei Geschwindigkeitsübertretungen muss der Fahrzeughalter angeben, wer zum Tatzeitpunkt tatsächlich gefahren ist. Während in Deutschland in einem solchen Fall ein Auskunftweigerungsrecht besteht, kostet dies im Nachbarstaat bis zu 5 000 Euro Strafe. Und um das Bezahlen des Knöllchens kommt der Halter nach Angaben der Anwaltsvereinigung Geneva Group International (GGI) trotzdem nicht herum. Denn in Österreich gilt Halterhaftung, das heißt, der Fahrer haftet für das Geschwindigkeitsdelikt, unabhängig davon, wer gefahren ist.
Ebenfalls anders als in Deutschland gilt, dass man sich bei Strafen in Österreich bis zu einer Höhe von 365 Euro nicht zu den Vorwürfen äußern kann, sondern nur eine Zahlungsaufforderung erhält. Es kann zwar Einspruch eingelegt werden, doch wird diese abgelehnt, muss der beschuldigte Verkehrssünder zusätzlich zur Geldstrafe auch noch Teile der Verfahrenskosten bezahlen.
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