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Recht: Handy-Verbot gilt auch für Navi-Funktion
Das Telefonieren mit dem Handy ist ohne Freisprechanlage während der Autofahrt nicht gestattet. Und auch der Gebrauch der Navi-Funktion des Mobiltelefons ist laut den Rechtsexperten der ARAG untersagt. Denn gleichgültig, welche Funktion des Telefons ein Fahrer in Anspruch nehmen möchte, er nimmt die Hände von Steuer und wird zumindest in der Bedienungsphase abgelenkt. Angefasst werden darf das Gerät lediglich, um es woanders hinzulegen. Alles andere ist strafbar und wird mit Bußgeldern geahndet (OLG Köln, Az.: 81 Ss-OWi 49/08).

 
 

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15.600 EUR
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Unser Kommentar

Ein steiniger Weg - Setzen 6
Kaum legten sich die Rauchwolken über HYMER Frankreich etwas, schickte sich der nächste in der Caravaning-Branche an "sich in der Insolvenz neu zu organisieren". Auf gut Deutsch, man ist pleite und will sich sanieren, allerdings auf wessen Kosten bleibt dabei noch offen. Man ruft nach neuem Geld, sucht den Investor seines Glücks (zum wievielten Mal schon?) und klopft sich dabei auf die Schulter, stellt fest, dass man doch eigentlich gut war. So zuletzt geschehen bei Westfalia. Der Grund, der in der Regel immer angeführt wird, ist u.a. immer die dramatisch sich verschlechternde Marktsituation. Und gilt das für alle?
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