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Recht: Fahrverbot für alkoholisierte Rollstuhl-Fahrer
Auch eine Trunkenheitsfahrt im Elektro-Rollstuhl kann zu einem Fahrverbot führen. Das hat nun das Amtsgericht Löbau im Fall eines stark alkoholisierten Gehbehinderten entschieden, bei dem die Polizei ein Blutalkoholgehalt von 1,66 Promille festgestellt hatte.

Bei einem elektrisch betriebenen Rollstuhl handelt es sich laut Gericht um ein Fahrzeug im Sinne des Strafgesetzbuches, das auf Rädern im Straßenverkehr bewegt wird. Während bei Autos die absolute Fahruntüchtigkeit bereits bei 1,1 Promille angesetzt wird, gilt für Fahrräder 1,6 Promille. Diesen Wert hat der Richter auch auf den Rollstuhl übertragen. Der Betroffene wurde daher laut ADAC wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt. Zusätzlich wurde ihm für drei Monate verboten, Kraftfahrzeuge jeglicher Art im Straßenverkehr zu bewegen. Berücksichtigt wurde dabei, dass er noch einen handbetriebenen Rollstuhl besitzt und deshalb eine ausreichende Mobilität gewährleistet ist (AG Löbau, Az: 5 Ds 430 Js 17736/06). Michael Winterscheidt/mid

 
 

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Unser Kommentar

Ein steiniger Weg - Setzen 6
Kaum legten sich die Rauchwolken über HYMER Frankreich etwas, schickte sich der nächste in der Caravaning-Branche an "sich in der Insolvenz neu zu organisieren". Auf gut Deutsch, man ist pleite und will sich sanieren, allerdings auf wessen Kosten bleibt dabei noch offen. Man ruft nach neuem Geld, sucht den Investor seines Glücks (zum wievielten Mal schon?) und klopft sich dabei auf die Schulter, stellt fest, dass man doch eigentlich gut war. So zuletzt geschehen bei Westfalia. Der Grund, der in der Regel immer angeführt wird, ist u.a. immer die dramatisch sich verschlechternde Marktsituation. Und gilt das für alle?
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