Provaravaning - die Internet-Zeitung für den Campingfreund  
     
Recht: Erboste Ehefrau als Unfallzeugin
Auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht können sich Angehörige nicht immer verlassen. Diese Erfahrung hat ein zerstrittenes Ehepaar vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken gemacht. Der Ehemann hatte wieder einmal beim Stammtisch dem Alkohol zugesprochen. Auf dem Weg nach Hause streifte er ein anderes Auto und machte sich anschließend aus dem Staub. Als er mit dem lädierten Auto in seine Garage fuhr, platzte der Ehefrau, die die Kapriolen ihres Mannes leid war, der Kragen. Sie rief kurzerhand die Polizei. Ihr Mann sei betrunken nach Hause gekommen und habe unterwegs einen Unfall gebaut.

Im anschließenden Gerichtsverfahren hatten sich die ehelichen Wogen wieder geglättet: Der Ehemann bestritt die Tat immer noch und seine Frau machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Doch das nützte wenig. Die ermittelnden Polizeibeamten wiederholten nämlich ihre Erlebnisse und die Angaben der Frau am fraglichen Abend, weshalb das Gericht den Ehemann wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort in Tateinheit mit vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilte.

Der Angeklagte legte Revision ein. Seine Frau habe von ihrem Schweigerecht vor Gericht Gebrauch gemacht. Deshalb hätten die früheren Angaben nicht mehr verwertet werden dürfen. Das Oberlandesgericht Saarbrücken sah dies anders. Die früheren Angaben der Frau seien nicht im Rahmen einer formalen Vernehmung gemacht worden, sondern ungefragt als spontane Äußerungen zur Kenntnis der Polizisten gelangt. Gerade deshalb dürfen die Angaben für die Bewertung des Sachverhaltes herangezogen werden (OLG Saarbrücken, Az: Ss 70/07). Michael Winterscheidt/mid

 
 

Kommentar zu diesem Thema schreiben:

Um den Dienst nutzen zu können, müssen Sie Mitglied bei procaravaning.de sein. Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich kostenlos.

AkoComment © 2004 by Arthur Konze mamboportal.com All right reserved

 
< zurück   weiter >
 

Aus dem Fahrzeugmarkt

Dethleffs Nomad
22.900 EUR
Sunlight T
37.900 EUR
Bürstner Averso
16.950 EUR
Bürstner Premio
15.900 EUR

Unser Kommentar

Ein steiniger Weg - Setzen 6
Kaum legten sich die Rauchwolken über HYMER Frankreich etwas, schickte sich der nächste in der Caravaning-Branche an "sich in der Insolvenz neu zu organisieren". Auf gut Deutsch, man ist pleite und will sich sanieren, allerdings auf wessen Kosten bleibt dabei noch offen. Man ruft nach neuem Geld, sucht den Investor seines Glücks (zum wievielten Mal schon?) und klopft sich dabei auf die Schulter, stellt fest, dass man doch eigentlich gut war. So zuletzt geschehen bei Westfalia. Der Grund, der in der Regel immer angeführt wird, ist u.a. immer die dramatisch sich verschlechternde Marktsituation. Und gilt das für alle?
[ weiter …]
 

Neueste Forenbeiträge

Re:Ausland:
Appeneuncooke 07-05-12 16:16
Sehr beliebt
tolera 05-03-12 20:53
Wie im Schlaf
tolera 22-02-12 22:57
TOP-3 - Meistgeklickt
tolera 27-01-12 07:53
Meistgeklickt
tolera 17-01-12 07:52

Nächste Termine

Keine Termine
 
© 2012 procaravaning.de