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Recht: Durchfall kein Freibrief zum Rasen
Bei plötzlich auftretendem Durchfall kann ein Autofahrer für eine Geschwindigkeitsübertretung unter Umständen nicht voll zur Verantwortung gezogen werden. Das geht aus dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG, § 16) sowie aus zahlreichen Gerichtsentscheidungen hervor. Ein Freibrief für Raser ist die Notstandsregel jedoch nicht, wie eine Berufungsentscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf deutlich macht.

In dem konkreten Fall war eine Autofahrerin auf einer auf 80 km/h limitierten Kraftfahrtstraße mit Tempo 114 erwischt worden. Als Begründung für den Verstoß gab sie einen plötzlichen dringenden Stuhlgang an. Das zunächst zuständige Amtsgericht wandte jedoch ein, dass sich beim Auftreten des Problems eine Abfahrt in unmittelbarer Nähe befunden habe. Die Geschwindigkeitsübertretung habe so keinen nennenswerten Zeitvorteil gebracht. Zudem habe die betreffende Kraftfahrtstraße einen Seitenstreifen, wo die Verrichtung der Notdurft möglich gewesen wäre. Das Oberlandesgericht schloss sich diesen Argumenten an und verwarf die Beschwerde der Autofahrerin (OLG Düsseldorf, Az.: IV-5 Ss (Owi) 218/07 - (Owi) 150/07 I).

 
 

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Unser Kommentar

Ein steiniger Weg - Setzen 6
Kaum legten sich die Rauchwolken über HYMER Frankreich etwas, schickte sich der nächste in der Caravaning-Branche an "sich in der Insolvenz neu zu organisieren". Auf gut Deutsch, man ist pleite und will sich sanieren, allerdings auf wessen Kosten bleibt dabei noch offen. Man ruft nach neuem Geld, sucht den Investor seines Glücks (zum wievielten Mal schon?) und klopft sich dabei auf die Schulter, stellt fest, dass man doch eigentlich gut war. So zuletzt geschehen bei Westfalia. Der Grund, der in der Regel immer angeführt wird, ist u.a. immer die dramatisch sich verschlechternde Marktsituation. Und gilt das für alle?
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