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Recht: Bei Stau Warnblinkanlage anschalten
Bei der Annäherung an einen Autobahnstau muss die Warnblinkanlage eingeschaltet werden. So wird der nachfolgende Verkehr gewarnt. Wer die Lichtzeichen nicht nutzt, kann im Falle eines Auffahrunfalls für 25 Prozent des Schadens haftbar gemacht werden. Das hat laut dem "Süddeutschen Verkehrskurier" das Landgericht Memmingen entschieden (Az.: 2 0 392/07).

 
 

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Unser Kommentar

Ein steiniger Weg - Setzen 6
Kaum legten sich die Rauchwolken über HYMER Frankreich etwas, schickte sich der nächste in der Caravaning-Branche an "sich in der Insolvenz neu zu organisieren". Auf gut Deutsch, man ist pleite und will sich sanieren, allerdings auf wessen Kosten bleibt dabei noch offen. Man ruft nach neuem Geld, sucht den Investor seines Glücks (zum wievielten Mal schon?) und klopft sich dabei auf die Schulter, stellt fest, dass man doch eigentlich gut war. So zuletzt geschehen bei Westfalia. Der Grund, der in der Regel immer angeführt wird, ist u.a. immer die dramatisch sich verschlechternde Marktsituation. Und gilt das für alle?
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