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Recht: Bei Auffahrunfall nicht immer der Hintermann schuld
Bei einem Auffahrunfall ist nicht zwangsläufig der Hintermann schuld. Darauf hat das Landgericht Köln in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung hingewiesen. Im verhandelten Fall hatte der vorausfahrende Wagen auf der Autobahn ohne nachvollziehbaren Grund so stark abgebremst, dass der folgende Fahrer nicht mehr rechtzeitig anhalten konnte und auffuhr. Vor Gericht stritten beide Seiten über den Schadenersatz.

In diesem Zusammenhang wandte der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs ein, er habe überhaupt nicht bis zum Stillstand abgebremst, was bezüglich seiner Haftung zu beachten sei. Anders sahen dies die Richter: Im Hinblick auf die gefahrenen Geschwindigkeiten auf Autobahnen komme es gar nicht auf ein Abbremsen bis zum Stillstand an. Zwar kann ein zu geringer Sicherheitsabstand zum Vordermann zu einer Mithaftung führen, doch sei der Bremsvorgang in diesem Fall so unerwartet und massiv gewesen, dass den Vorausfahrenden die alleinige Schuld treffe (LG Köln, Az: 8 O 270/06, DAR 2008 S. 389). Michael Winterscheidt/mid

 
 

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