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Recht: Abgebrochenes Abschleppen muss bezahlt werden
Wird ein verkehrswidrig geparkter Pkw noch vor Beendigung eines Abschleppvorgangs weggefahren, so kann der Halter dennoch von dem polizeilich herbeigerufenen Abschleppunternehmen zur Kasse gebeten werden. Die gilt laut ARAG selbst dann, wenn nach Abbruch des Abschleppvorgangs ein anderer Pkw abgeschleppt wird (VG Koblenz 3 K 416/08.KO).

 
 

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Unser Kommentar

Ein steiniger Weg - Setzen 6
Kaum legten sich die Rauchwolken über HYMER Frankreich etwas, schickte sich der nächste in der Caravaning-Branche an "sich in der Insolvenz neu zu organisieren". Auf gut Deutsch, man ist pleite und will sich sanieren, allerdings auf wessen Kosten bleibt dabei noch offen. Man ruft nach neuem Geld, sucht den Investor seines Glücks (zum wievielten Mal schon?) und klopft sich dabei auf die Schulter, stellt fest, dass man doch eigentlich gut war. So zuletzt geschehen bei Westfalia. Der Grund, der in der Regel immer angeführt wird, ist u.a. immer die dramatisch sich verschlechternde Marktsituation. Und gilt das für alle?
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