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Nutzungsausfall bei Neuwagenkauf
Wird ein Fahrzeug bei einem Unfall so schwer beschädigt, dass ein Totalschaden vorliegt, so steht dem Geschädigten laut der ARAG-Experten für die Dauer der Wiederbeschaffung eine Entschädigung für den Nutzungsausfall zu. Dies gilt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) auch dann, wenn der Geschädigte bereits vor dem Unfall ein Neufahrzeug bestellt hatte, welches aber erst später geliefert wird (BGH VI ZR 211/08).

 
 

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Aus dem Fahrzeugmarkt

Hymer Hymertramp
76.610 EUR
Fendt Saphir
15.300 EUR
Bürstner Belcanto
18.480 EUR
Tabbert Da Vinci
20.900 EUR

Unser Kommentar

Ein steiniger Weg - Setzen 6
Kaum legten sich die Rauchwolken über HYMER Frankreich etwas, schickte sich der nächste in der Caravaning-Branche an "sich in der Insolvenz neu zu organisieren". Auf gut Deutsch, man ist pleite und will sich sanieren, allerdings auf wessen Kosten bleibt dabei noch offen. Man ruft nach neuem Geld, sucht den Investor seines Glücks (zum wievielten Mal schon?) und klopft sich dabei auf die Schulter, stellt fest, dass man doch eigentlich gut war. So zuletzt geschehen bei Westfalia. Der Grund, der in der Regel immer angeführt wird, ist u.a. immer die dramatisch sich verschlechternde Marktsituation. Und gilt das für alle?
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