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Mehr berechtigte Nutzer für Behindertenparkplatz
Behindertenparkplätze dürfen künftig auch von Contergangeschädigten genutzt werden. Bislang sind die dafür nötigen Parkausweise nur Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blinden vorbehalten. Bei der Erweiterung des Nutzerkreises sollen laut des Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) auch Menschen ohne Arme berücksichtigt werden, da durch die fehlenden Gliedmaße Beine und Füße der Betroffenen ohnehin schon stärker beansprucht würden. Nun muss der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf noch in die Praxis umgesetzt werden.

 
 

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Unser Kommentar

Ein steiniger Weg - Setzen 6
Kaum legten sich die Rauchwolken über HYMER Frankreich etwas, schickte sich der nächste in der Caravaning-Branche an "sich in der Insolvenz neu zu organisieren". Auf gut Deutsch, man ist pleite und will sich sanieren, allerdings auf wessen Kosten bleibt dabei noch offen. Man ruft nach neuem Geld, sucht den Investor seines Glücks (zum wievielten Mal schon?) und klopft sich dabei auf die Schulter, stellt fest, dass man doch eigentlich gut war. So zuletzt geschehen bei Westfalia. Der Grund, der in der Regel immer angeführt wird, ist u.a. immer die dramatisch sich verschlechternde Marktsituation. Und gilt das für alle?
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