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ADAC: Fünf Bundesländer überwachen Autofahrer illegal
Die automatisierte Massenüberwachung von Kfz-Kennzeichen durch das Video-Scanning ist verfassungswidrig - wie das Bundesverfassungsgericht vor einem guten Jahr festgestellt hat. Dennoch haben laut ADAC fünf Bundesländer ihre Regelungen nicht oder nur unzureichend geändert.

Das Video-Scanning wird eingesetzt, um kriminelle oder gestohlene Fahrzeuge zu finden. Dafür werden alle an einer der Kameras vorbeifahrenden Kennzeichen registriert und mit polizeilichen Fahndungsdateien abgeglichen. Somit werden jedoch auch ahnungslose Bürger erfasst, ohne dass ein bestimmter Tatverdacht besteht oder eine umfangreiche Rasterfahndung angeordnet wird. Dies hatten die Richter als nicht verfassungskonform kritisiert, eine Änderung ist erforderlich gewesen.

Bayern und Niedersachsen haben zwar ihre Gesetze überarbeitet, dennoch sind sie laut dem Automobilclub immer noch nicht vollständig verfassungskonform. In Mecklenburg-Vorpommern soll die verfassungswidrige Überwachung ohne jeden Anlass sogar immer noch praktiziert werden. Baden-Württemberg soll trotz des Urteils eine nicht verfassungsgemäße Kennzeichen-Aufzeichnung planen, Berlin führe solche Videokontrollen angeblich schon durch.

Die vier Bundesländer Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland haben das fragwürdige Gesetz zwar noch nicht geändert, allerdings sei dessen Anwendung in der Praxis ausgesetzt. Nur in Brandenburg und Thüringen sind die Regelungen derzeit verfassungskonform. Die übrigen Bundesländer verzichten vollends auf Video-Scanning.

 
 

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