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Teilkasko zahlt bei Feuerwerkssch?den am Auto |
Die Silvesternacht verbringt das Auto am besten in der Garage oder unter einem Unterstand. Wer den Wagen im Freien parken muss, meidet sicherheitshalber Gegenden, wo erwartungsgem?? viel mit B?llern und Raketen hantiert wird. Sonst drohen Sch?den an Lack und Fensterscheiben. Die Experten des Automobilclubs AvD empfehlen daher, das Fahrzeug in der Nacht zum 1. Januar in einer ruhigen Seitenstra?e abzustellen. Fahrten zwischen 23.30 Uhr und ein Uhr sollten vermieden werden.
Brand- und Explosionssch?den durch Feuerwerksk?rper werden von der Teilkasko-Versicherung des Fahrzeughalters ?bernommen, ohne dass eine schlechtere Einstufung beim Schadenfreiheitsrabatt zu bef?rchten ist. L?sst sich der T?ter feststellen, muss er f?r den Schaden am Fahrzeug aufkommen. Bei Vandalismus-Sch?den durch Unbekannte ben?tigt der Fahrzeughalter eine Vollkasko-Versicherung. Nimmt er sie in Anspruch, wird er aber in eine teurere Schadenfreiheitsklasse zur?ckgestuft.
Auch in der Silvesternacht gilt: keine Fahrten unter Alkoholeinfluss. Zu erwarten sind verst?rkte Polizeikontrollen. Feiernde sollten daher auf ?ffentliche Verkehrsmittel umsteigen, die in den meisten St?dten zum Jahreswechsel besonders h?ufig und lange verkehren, oder ein Taxi nehmen. Hier drohen allerdings lange Wartezeiten.
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